Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutz im Unternehmen wird oft unterschätzt. Dabei wirken unterschiedliche Gesetze mit dem Bundesdatenschutzgesetz zusammen. Dies hat Auswirkungen
- auf die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen,
- auf Gestaltung von Einwilligungen,
- auf verpflichtendende Formalien
- sowie auf die Möglichkeiten von gezielten Werbemassnahmen.
Ein Datenschutzbeauftragter prüft dies und wirkt auf eine rechtskonforme Datenschutzorganisation hin.
Gerade bei mittelständigen Unternehmen ist die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten oft mit arbeitsrechtlichen Hürden und Interessenskonflikten verbunden. Ein externen Datenschutzbeauftragter entlastet hier nicht nur organisatorisch sondern auch finanziell, da u.a. die erforderlichen Fortbildungen sich auf mehrere verteilen.
Im einzelnen bieten wir als externer Datenschutzbeauftragter folgendes an:
- Feststellen des aktuellen Datenschutzniveaus
- Unterstützung zum Verfahrensverzeichnis
- Festlegen und Begleiten von Massnahmen zur Datenschutzorganisation
- Sensibilisierung der Mitarbeiter zum Datenschutz
Gerne stellt sich Hr. Bichler bei Ihnen vor.
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